Förderverein
 
  
 

 

Mit Bescheid des Finanzamtes Stormarn vom 28. März 2011
ist der Förderverein des Therapie-Theaters e.V. als gemeinnützig anerkannt.
Das bedeutet, Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar
und wir dürfen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Sparkasse Holstein - BLZ: 213 522 40 - Konto: 110 018 901
 

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§ 1 Name und Sitz
1.1

Der Verein trägt den Namen

Verein zur Förderung des Therapie-Theaters-Reinfeld e.V.
1.2  Er hat seinen Sitz in Reinfeld / Holstein.
1.3  Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Oldesloe unter VR 508 OD eingetragen.
1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
   
§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins
2.1

Förderung und Erhalt des Therapie-Theaters-Reinfeld.

2.2 Förderung sozialer Integration und Rehabilitation.
2.3

Förderung des sozial integrativen Potentials von Theater und künstlerischen Aktionsformen für Menschen mit psychischer Erkrankung, Behinderung oder Beeinträchtigung.

2.4 Entwicklung und Förderung sozialer Kompetenz und kreativen Potentials.
2.5 Förderung von individueller Ausdrucksfähigkeit und gesellschaftliche Rollenflexibilität.
2.6 Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung psychisch Betroffener.
2.7

Der Verein zielt auf eine praktische Verbindung von künstlerischen und sozialtherapeutischen Aktivitäten im Rahmen soziokultureller Gemeinwesenarbeit.

   
§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3 Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3.4

Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

   
§ 4 Mitgliedschaft
4.1

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden, die die Ziele des Vereins (§2) unterstützt.

4.2

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

4.3 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4.4 Der Austritt eines Mitglieds ist jeweils zum Monatsende in schriftlicher Form möglich.
4.5

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

   
§ 5 Beiträge
5.1. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
5.2.  Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
5.3.  Die Beitragssätze und Zahlungsweisen regelt die Beitragsordnung.
 

 

§ 6 Organe des Vereins
6.1 Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7) 
6.2  und der Vorstand des Vereins (§ 8)
   
§ 7 Mitgliederversammlung
7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
7.2

Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand schriftlich unter Wahrung einer Frist von vier Wochen und der Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

7.3 

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn es das Interesse des Vereines erfordert oder die Berufung von einem Drittel der Mitglieder verlangt wird.

7.4 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
7.4.1 Wahl des Vorstands
7.4.2 Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
7.4.3 Beschluss der Beitragsordnung
7.4.4 Beschluss des Haushaltsplanes
7.4.5 Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung
7.4.6 Ausschluss von Mitgliedern
7.4.7 Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich.
7.5 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Diese Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

   
§ 8 Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Diese sind im einzelnen:
8.1.1     Der Vorsitzende
8.1.2     Der Stellvertretende Vorsitzende
8.1.3     Der Kassenwart
8.1.4     Der Schriftführer
8.1.5     Der Material- und Gerätewart
8.2

Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.

8.3

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder geregelt wird.

8.4

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.

8.5

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Sie bleiben bis zur Neuwahl eines Nachfolgers im Amt.

8.6

Beschlüsse des Vorstandes sind wirksam, wenn sie mit einfacher Mehrheit aller Vorstandsmitglieder getroffen werden.

8.7 Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich.
   
§ 9 Auflösung des Vereins
9.1

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Ziele ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. 
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

    
Anlage 1 Beitragsordnung gem. § 5, Abs. 3:
§ 1   Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 10,--
§ 2   Mitgliedsbeiträge sind innerhalb von drei Monaten im laufenden Geschäftsjahr im voraus zu entrichten.
§ 3   Bei Eintritt im zweiten Kalenderhalbjahr ist lediglich die Hälfte zu entrichten.
§ 4   Die Mitgliedsbeiträge können bar beim amtierenden Kassenwart eingezahlt 
oder unbar auf das Fördervereinskonto  überwiesen werden:
Sparkasse Holstein - BLZ: 213 522 40 - Konto: 110 018 901
§ 5   Bei Austritt oder Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung geleisteter Beiträge.
   

Anlage 2

Vorstand gem. § 8, Abs. 3:
  Vorsitzende: Anja Jansen
  Stellvertretender Vorsitzender: Steffen Nemitz
  Kassenwartin: Svenja Groth
  Schriftführerin: Bärbel Nemitz
  Material- und Gerätewartin: Monika Gersch
   
 

Stand: 09.01.2012


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