| §
1 |
Name
und Sitz |
| 1.1 |
Der
Verein trägt den Namen
|
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Verein
zur Förderung des Therapie-Theaters-Reinfeld e.V. |
| 1.2 |
Er
hat seinen Sitz in Reinfeld / Holstein. |
| 1.3 |
Der
Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Oldesloe
unter VR 508 OD eingetragen. |
| 1.4 |
Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| §
2 |
Zweck
und Aufgabe des Vereins |
| 2.1 |
Förderung
und Erhalt des Therapie-Theaters-Reinfeld.
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| 2.2 |
Förderung
sozialer Integration und Rehabilitation. |
| 2.3 |
Förderung
des sozial integrativen Potentials von Theater und künstlerischen
Aktionsformen für Menschen mit psychischer Erkrankung,
Behinderung oder Beeinträchtigung. |
| 2.4 |
Entwicklung
und Förderung sozialer Kompetenz und kreativen Potentials. |
| 2.5 |
Förderung
von individueller Ausdrucksfähigkeit und gesellschaftliche
Rollenflexibilität. |
| 2.6 |
Abbau
von Diskriminierung und Stigmatisierung psychisch Betroffener. |
| 2.7 |
Der
Verein zielt auf eine praktische Verbindung von künstlerischen
und sozialtherapeutischen Aktivitäten im Rahmen soziokultureller
Gemeinwesenarbeit. |
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| §
3 |
Gemeinnützigkeit |
| 3.1 |
Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. |
| 3.2 |
Der
Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| 3.3 |
Mittel
des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden. |
| 3.4 |
Es
darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt
werden. |
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| §
4 |
Mitgliedschaft
|
| 4.1 |
Mitglied
des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des
öffentlichen und privaten Rechts werden, die die Ziele des
Vereins (§2) unterstützt. |
| 4.2 |
Über
den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit
einfacher Stimmenmehrheit. |
| 4.3 |
Die
Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. |
| 4.4 |
Der
Austritt eines Mitglieds ist jeweils zum Monatsende in
schriftlicher Form möglich. |
| 4.5 |
Ein
Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein
Verhalten gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den
Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit
der anwesenden Mitglieder. |
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| §
5 |
Beiträge
|
| 5.1. |
Es
ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten. |
| 5.2. |
Der
Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. |
| 5.3. |
Die
Beitragssätze und Zahlungsweisen regelt die Beitragsordnung. |
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| §
6 |
Organe
des Vereins |
| 6.1 |
Organe
des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§ 7) |
| 6.2 |
und
der Vorstand des Vereins (§ 8) |
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|
| §
7 |
Mitgliederversammlung
|
| 7.1 |
Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. |
| 7.2 |
Die
Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand
schriftlich unter Wahrung einer Frist von vier Wochen und der
Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. |
| 7.3 |
Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn es das Interesse des
Vereines erfordert oder die Berufung von einem Drittel der
Mitglieder verlangt wird. |
| 7.4 |
Aufgaben
der Mitgliederversammlung: |
|
7.4.1
Wahl des Vorstands |
|
7.4.2
Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge |
|
7.4.3
Beschluss der Beitragsordnung |
|
7.4.4
Beschluss des Haushaltsplanes |
|
7.4.5
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und
dessen Entlastung |
|
7.4.6
Ausschluss von Mitgliedern |
|
7.4.7
Beschlüsse über Satzungsänderungen und die
Vereinsauflösung. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder
erforderlich. |
| 7.5 |
Die
Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei
Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Diese Beschlüsse
werden protokolliert. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und
dem Protokollführer zu unterzeichnen. |
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| §
8 |
Vorstand
|
| 8.1 |
Der
Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Diese sind im einzelnen: |
|
8.1.1
Der Vorsitzende |
|
8.1.2
Der Stellvertretende Vorsitzende |
|
8.1.3
Der Kassenwart |
|
8.1.4
Der Schriftführer |
|
8.1.5
Der Material- und Gerätewart |
| 8.2 |
Dem
Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. |
| 8.3 |
Der
Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die
Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder geregelt wird. |
| 8.4 |
Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Darunter der Vorsitzende oder
der Stellvertretende Vorsitzende. |
| 8.5 |
Die
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die
Dauer von zwei Jahren gewählt.
Sie bleiben bis zur Neuwahl eines
Nachfolgers im Amt. |
| 8.6 |
Beschlüsse
des Vorstandes sind wirksam, wenn sie mit einfacher Mehrheit aller
Vorstandsmitglieder getroffen werden. |
| 8.7 |
Die
Mitglieder des Vorstandes führen ihre Ämter ehrenamtlich und
unentgeltlich. |
| |
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| §
9 |
Auflösung
des Vereins |
| 9.1 |
Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Ziele
ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen
erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. |
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| Anlage
1 |
Beitragsordnung
gem. § 5, Abs. 3: |
| §
1 |
Der
Jahresbeitrag beträgt mindestens 10,-- € |
| §
2 |
Mitgliedsbeiträge
sind innerhalb von drei Monaten im laufenden Geschäftsjahr im
voraus zu entrichten. |
| §
3 |
Bei
Eintritt im zweiten Kalenderhalbjahr ist lediglich die Hälfte zu
entrichten. |
| §
4 |
Die
Mitgliedsbeiträge können bar beim amtierenden Kassenwart
eingezahlt
oder unbar auf das Fördervereinskonto überwiesen
werden: |
|
Sparkasse
Holstein - BLZ: 213 522 40 - Konto: 110 018 901 |
| §
5 |
Bei
Austritt oder Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung geleisteter
Beiträge. |
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|
|
Anlage 2 |
Vorstand gem. § 8,
Abs. 3: |
| |
Vorsitzende:
Anja Jansen |
| |
Stellvertretender
Vorsitzender: Steffen Nemitz |
| |
Kassenwartin: Svenja
Groth |
| |
Schriftführerin: Bärbel
Nemitz |
| |
Material- und
Gerätewartin: Monika Gersch |
| |
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Stand:
09.01.2012 |